Aufzeichnung von Freitag, 09. Mai 2025 | The smarter E Europe Exhibition Program 2025 | Messeprogramm | Sprache: Deutsch | Länge: 16:07 .
Der Sprecher, ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), beleuchtet die komplexen Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung der Stabilität in Stromnetzen – insbesondere die Frequenzregelung auf 50 Hz durch den Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch. Das sogenannte Solargipfel-Gesetz wird eingeführt, um Probleme wie überschüssige Energie und daraus resultierende negative Strompreise anzugehen – mit regulatorischen Maßnahmen, wenn Marktmechanismen nicht ausreichen. Angesichts des starken Ausbaus der Solarenergie in den letzten Jahren sind robuste Redispatch-Maßnahmen entscheidend, um Überlastungen durch erneuerbare Energien wie Wind- und Solarstrom insbesondere in Regionen wie Bayern zu vermeiden. Zu den Maßnahmen gehört eine bessere Steuerbarkeit des Systems durch die Zusammenarbeit von ÜNBs und Verteilnetzbetreibern (VNBs). Trotz bereits erzielter Fortschritte, wie einer erhöhten Regelleistungskapazität vor gesetzlichen Vorgaben, sind weitere Entwicklungen erforderlich – etwa durch beschleunigten und kosteneffizienten Netzausbau sowie durch die Schaffung von Finanzierungsmechanismen, die anreizbasiertes Preisverhalten der Marktteilnehmer im komplexen europäischen Energiesystem fördern. Im Fokus stehen dabei gezielte Anreize für Systemdienstleistungen aus erneuerbaren Energien, damit der Betrieb sowohl markt- als auch netzverträglich erfolgt. Die Initiativen im Rahmen des Solargipfel-Gesetzes zielen darauf ab, die Flexibilität zu erhöhen – unter anderem durch innovative Ansätze wie bidirektionales Laden und Batteriespeicherprojekte mit Unternehmen wie Sonnen. Dabei werden die Herausforderungen zunehmend als regulatorischer und weniger als technischer Natur gesehen, insbesondere im Zuge der wachsenden Integration von Photovoltaik in den Energiemarkt.
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Christian Horzetzky
Senior Advisor Energiepolitik
TenneT TSO GmbH
Die Direktvermarktung von Strom lohnt sich für Kleinanlagen aktuell kaum. Doch laut Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sollen diese Anlagen in Zukunft von der EEG-Vergütung in die (geförderte) Direktvermarktung wechseln. Ziel ist es, einen Anreiz für marktdienliches Verhalten zu schaffen.In dieser Session widmen wir uns folgenden Fragen:• Verhalten sich direktvermarktete Anlagen tatsächlich marktdienlich?• Wenn nicht, woran liegt das?Außerdem beleuchten wir die bestehenden Hindernisse für die Direktvermarktung von Kleinanlagen. Wir stellen Ansätze vor, um Prozesse an den Massenmarkt anzupassen und zu beschleunigen - sowohl für die Direktvermarktung von Strom aus kleinen Anlagen als auch für den Marktbetrieb von Prosumer-Lösungen. Moderation: Bernhard Strohmayer, Leiter erneuerbare Energien, bne
Weitere Vorträge aus dieser Session:
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Sprecher
Dominik Merz
Leiter Marktpartner-Management
sonnen
Sprecher
Ralf Walther
Leiter Energiemarkt
Tibber